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Rechtsberatung ist interdiszplinär.
Wir beraten Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte bilden wir uns besonders in unseren Spezialgebieten stetig weiter. Als Kollegium arbeiten wir eng und interdisziplinär zusammen und tauschen uns aus, um ein Problem unter allen Aspekten zu erfassen und effizient zu lösen.
Ein besonderer Schwerpunkt ist für uns das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht mit seinen Schnittpunkten zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Steuerrecht. Im Verbund erarbeiten wir maßgeschneiderte und praktikable Lösungen für die Problemstellungen unserer Mandanten, zum Beispiel zu Fragen von Unternehmensumwandlung, Unternehmenskauf, Anteilskauf, Anteilsverkauf oder Unternehmensnachfolge.
Unsere Rechtsanwälte
Finden Sie den richtigen Ansprechpartner für ihre Fragestellung:
Nicole Bauer

Nicole Bauer

Fachanwältin Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Dr. Alexander Büring

Dr. Alexander Büring

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Kerstin Dietrich

Kerstin Dietrich

Fachanwältin für Steuerrecht

Constanze Hofmann

Constanze Hofmann

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Daniela Kröber

Daniela Kröber

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt:
Erbrecht, Steuerrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht

Anna Sophie Kröber

Anna Sophie Kröber

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt:
Zivilrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht

Carsten Löffler

Carsten Löffler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Thomas Teige

Thomas Teige

Fachanwalt für Familienrecht


Frank Rosenfeld

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Zulassung ruhend.
Fachanwälte sind mehr als Spezialisten

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wurde unseren Fachanwälten von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Unsere Fachanwälte haben dazu nachgewiesen, dass sie auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen. Das Verleihen der Fachanwaltsbezeichnung verpflichtet den Rechtsanwalt, sich jährlich auf ihrem konkreten Rechtsgebiet fortzubilden. Fachanwälte erlangen so aktuelles, vertiefendes Wissen und Kenntnisse von aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur.